Die Steuererklärung für Erbengemeinschaften kann im Kanton Luzern auch ab dem Steuerjahr 2025 weiterhin vollständig elektronisch mit eSteuern.LU erfasst und eingereicht werden. Es handelt sich dabei um einen separaten Steuerfall, der unabhängig von den ordentlichen Steuererklärungen der beteiligten natürlichen Personen geführt wird.
Elektronische Erfassung mit eSteuern.LU
- Für jede Erbengemeinschaft wird eine eigene Steuererklärung eröffnet.
- Der Zugangscode wird in der Regel automatisch per Post zugestellt.
- Ist die Erbengemeinschaft noch nicht im Register erfasst, kann der Zugangscode über das zuständige Gemeindesteueramt bestellt werden.
Der Versand erfolgt ebenfalls per Post. - Mit dem Zugangscode kann die Steuererklärung auf esteuern.lu.ch eröffnet, vollständig ausgefüllt und online eingereicht werden.
- Nach dem Einreichen steht die Steuererklärung als PDF zum Download zur Verfügung.
Deklaration in der ordentlichen Steuererklärung der Erben
In der ordentlichen Steuererklärung der beteiligten natürlichen Personen wird die Beteiligung an der Erbengemeinschaft wie folgt erfasst:
Rubrik: Sonstiges → Schenkungen, Erbvorbezug, Erbschaften erhalten
- Die Beteiligung an der Erbengemeinschaft wird dort deklariert.
- Das PDF der separat ausgefüllten Steuererklärung der Erbengemeinschaft wird als Beleg angehängt.
- Detailangaben zu Vermögen, Schulden oder Erträgen, die bereits in der Steuererklärung der Erbengemeinschaft enthalten sind, müssen nicht nochmals einzeln erfasst werden.
Alternative
Alternativ besteht weiterhin die Möglichkeit, das PDF-Formular "Fragebogen Erbengemeinschaften, Gemeinderschaften und einfache Gesellschaften" von der Webseite der Dienststelle Steuern Luzern zu verwenden.
Bitte beachten Sie:
- Das Formular kann nicht vollständig elektronisch ausgefüllt werden.
- Einzelne Teile (z. B. Liegenschaftsverzeichnis, Schuldenverzeichnis, Wertschriften- und Guthabenverzeichnis sowie DA-1/R-US) müssen nach dem Ausdrucken manuell ergänzt werden.
- Das ausgefüllte Formular kann anschliessend eingescannt und als PDF der ordentlichen Steuererklärung beigelegt werden.